AGB
Unsere AGB`s und was bei der Buchung vom Party-Strip zu
beachten ist:
1. Damit die Show eine Überraschung bleibt, rufen die Tänzer/-in die Kontaktperson vor Ort bei der Ankunft an. Bitte auf die Erreichbarkeit achten und ab und zu auf das Handy schauen.
Prüfen Sie auch vorab, ob Sie bei der Buchung die richtige Handy-Nummer angegeben haben, sonst kann Sie der Tänzer/- in nicht erreichen!
2. Die Show dauert ca. 15 Min und das Publikum wird auch, sowie die beschenkte Person, in die Show einbezogen. Das unaufgeforderte Anfassen der Tänzer/- innen ist jedoch ausdrücklich
verboten!
3. Die Gage wird bar vor Auftrittsbeginn vor Ort ausbezahlt oder falls vereinbart, vorab überwiesen.
4. Es muss folgendes vor Ort vorhanden sein:
- eine CD-Anlage, die selbstgebrannte CD´s abspielt (laut! Kein tragbarer Gettoblaster)
- oder eine Möglichkeit für einen USB Stick ein Raum zum Umziehen (beheizt mit Spiegel)
- Auftrittsfläche (Minimum 2×3 Meter)
- Ein Stuhl ohne Armlehne, aber mit Rückenlehne
5. Falls die Show in einem öffentlichen Raum stattfindet, wie Gaststätte, Bar, Disco etc. ist folgendes zu klären:
- ist der Gastwirt, Lokalchef mit einer Stripshow einverstanden?
- Gibt es genug Platz zum tanzen?
- ist eine CD- Anlage vorhanden oder nur Musikbox? Wenn ja, wird der Raum beschallt, in dem der Künstler auftreten wird?
6. Je nach Art der Show (und Absprache) sollte der Platzbedarf, sowie die Beleuchtung berücksichtig werden. Dem Künstler stehen alkoholfreie Getränke, sowie ein Imbiss nach Maßgabe des Hauses frei.
7. Fotos dürfen grundsätzlich gemacht werden (aber nicht veröffentlicht). Bitte mit Tänzern direkt abklären. Videoaufnahmen dürfen nur gemacht und veröffentlicht werden mit Einwilligung der Tänzer/- in. Widerrechtliche Veröffentlichung wird rechtlich verfolgt.
8. Rückbuchungen der Künstler sind ausschließlich über die Agentur abzuwickeln. Das Annehmen der Visitenkarten / Tel Nummer oder andere Kontaktdaten auch Social Media der Künstler ist ausdrücklich untersagt (siehe AGB´s). Eine Konventionalstrafe in Höhe der dreifachen Bruttogage wird rechtlich geltend gemacht, sowohl bei Tänzern, als auch bei dem Auftragsgeber.
9. Im Falle der Auftragsstornierung seitens des Auftragsgebers, muss eine Stornogebühr von 50 % der Bruttogage ab Buchung bis zu 2 Wochen vor der Veranstaltung, 70% ab 2 Wochen und 100% ab 3 Tage vor Veranstaltung bezahlt werden. Storno muss schriftlich nachgereicht werden und vorher telefonisch der Agentur mitgeteilt werden. In Falle einer Krankheit, Unfalles usw. benötigen wir einen schriftlichen Nachweis, Kulanzfälle werden individuell bearbeitet.
10. Bei Fragen oder Problemen und Unstimmigkeiten mit dem Tänzer/- in vor und auch am Tag/Nacht der Veranstaltung, sind wir für Sie zu erreichen (Hotline: 0160-96 93 02 86 – bitte mehrmals anrufen, wir sind auch unterwegs). Daher auch jegliche Änderungen z.B. bezüglich der Abrechnung, Gage, Art der Auszahlung, Rechnungen usw. sind nur mit der Agentur und nicht mit dem Tänzer zu klären!
11. Zusätzliche Vereinbarungen:
- Der Auftragsgeber haftet im vollen Umfang für die Einhaltung des Vertrages.
- Der Kunde bekommt bei PSA eine “Tänzergarantie” und kann sich darauf verlassen, dass kein anderer, qualitativ schlechterer Künstler als “unangemeldeter Ersatz” vor Ort erscheint.
- In Falle des Ausfalls des Künstlers (Krankheit, Unfall, Urlaub, Entfernung aus der Künstlerdatenbank, Schwangerschaft usw.), behält sich die Agentur jedoch vor, einen Ersatz-Künstler zu schicken, sofern die Art der gebuchten Show einen Ersatz zulässt.
Der Kunde wird sofort darüber informiert, ein gleichwertiger Ersatz wird vorab mit Bildern angeboten. - Für Ausfall des Künstlers am Tag der Veranstaltung aus unvorhersehbaren Gründen (wie: Unfall auf dem Weg zur Show, Autobahnsperrung, Naturkatastrophen, bzw. „unzumutbare“ Wetterverhältnisse) haftet die Agentur nicht, sondern der Künstler. In dem Fall verpflichtet sich die Agentur zur Wiederholung der
Show zu einem späteren Zeitpunkt. - Die durch die Agentur verpflichteten Künstler erklären sich bereit für ihre Steuern, Versicherungen selbst aufzukommen und die finanziellen Angelegenheiten dem Finanzamt gegenüber selbst zu regeln. Sämtliche Abgaben, KSK, GEMA usw. übernimmt der Veranstalter, bzw. der Auftragsgeber.
- Jegliche materielle Schäden oder Personenschäden, die zwischen Auftraggeber und dem Künstler entstehen, sind zwischen dem Auftraggeber und dem Künstler zu klären, da PSA nur als Vermittler und nicht als Arbeitgeber des Künstlers tätig ist.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Show!
Party Strip Agentur
Inh. Festl Ramona