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Tänzer AGB's

1. Der Tänzer arbeitet im Namen der Party Strip Agentur (nachfolgend PSA genannt) und hat sich dementsprechend dem Kunden gegenüber zu verhalten. Der Tänzer hat dem Kunden gegenüber freundlich und höflich aufzutreten.

 

2. Der Tänzer/ die Tänzerin darf jederzeit für andere Agenturen tätig sein.

 

3. Der Tänzer hat pünktlich am Veranstaltungsort einzutreffen (siehe Zeiten im Buchungstext). Ist ihm das aufgrund von höherer Gewalt nicht möglich, so hat er den Kunden und die Agentur umgehend zu informieren. Jegliche Unstimmigkeiten mit dem Kunden (Verspätung der Show, Änderungen, Gagenkürzung usw.) sind mit PSA vorher telefonisch zu klären! Wir sind der Vertragspartner des Kunden!

 

4. Der Tänzer hat das Gagengeheimnis zu wahren. Vertragsinhalte und Gagen dürfen dem Kunden nicht mitgeteilt werden.

 

5. Es ist dem Tänzer untersagt, sogenannte Eigenwerbung zu machen und eigene oder fremde ? also nicht PSA -Visitenkarten oder andere Kontaktdaten (wie Telefonnummer oder Website) etc. herauszugeben. Das gleiche betrifft das Zufügen der Kunden bei unserer Buchung auf Facebook oder das Verlinken des Veranstaltungsortes/ Location in Social Medien. Durch solche Maßnahmen bekommt der Kunde den direkten Kontakt zu den Tänzern, wie annehmen der Visitenkarten!

Sollte Eigenwerbung nachgewiesen werden, zahlt sowohl der Kunde als auch der Tänzer eine Konventionalstrafe in Höhe des 3-fachen Vertragsbetrages in der Buchung.

 

6. Der Tänzer/ die Tänzerin sind verpflichtet den Kunden vor der Show einmal telefonisch zu kontaktieren, um ggf. weitere Fragen zu klären aber vor Allem um ihm ein sicheres Gefühl / Bestätigung zu geben. Wir möchten nicht am Wochenende alle 10 Min. vom Kunden angerufen werden, ob alles klar ist und der Tänzer/ die Tänzerin wirklich kommt und wann...

ACHTUNG! Kunden dürfen NUR inkognito /mit unterdrückter Nummer angerufen werden! Sonst gilt es als Eigenwerbung.

 

7. Bei Zusage einer Show schreibt die PSA eine Bestätigungs- SMS an die Tänzer, wenn die Show fix steht! Die genauen Daten folgen in der Regel immer 2-3 Tage vor der Show per Email. Der Tänzer/ die Tänzerin nimmt mit unserer SMS den Auftrag verbindlich an.

 

8. Eine Absage ist nur durch höhere Gewalt (Unwetter, Krankheit, Unfall, etc.) zu begründen. Es ist auch kein interner Tausch der Jobs untereinander erlaubt! Unsere Kunden suchen sich die Tänzer/- innen meist selber aus und erhalten von uns sog. Tänzergarantie. PSA möchte sich damit von solchen Agenturen abheben, die Kunden und Tänzer lenken, in dem sie falsche Tänzer oft kurzfristig hinschicken und sagen, sie wären krank, hätten Unfall, Bein gebrochen usw. Es dient auch zum Schutz der Tänzer/- innen! Wir möchten dass eure Anfragen tatsächlich an Euch kommen, Ihr auch oder?

Im Fall eines Ausfalles wegen Krankheit/ Unfall muss die PSA umgehend darüber in Kenntnis gesetzt werden und ggf. ist auch umgehend ein ärztliches Attest vorzulegen, Unfall Bericht (sorry aber in den letzten 20 Jahren haben wir schon einige Storys gehört...). Persönliche Daten werden unerkenntlich gemacht und die Bescheinigung wird als Nachweis dem Kunden gefaxt.  

Sollte ABER DOCH der Auftrag aus anderen Gründen (z.B.  persönliche Probleme, Arbeit, Urlaub usw. ) durch den Tänzer abgesagt werden, so muss anderweitig ein passender Ersatz (mit Bildern und Kontaktdaten) vom Tänzer/- in für die PSA vorgeschlagen werden.

Dieser Ersatz ist nur zulässig, wenn die PSA dem Einsatz des Ersatzes zustimmt ? die PSA    muss also vorher darüber informiert werden (die PSA steht in der Pflicht des Kunden!).

Sollte dies nicht gelingen, ist die PSA bemächtigt, eine Ausfallsentschädigung in Höhe der Provision plus etwaige Zusatzkosten für die Bestellung eines Ersatzkünstlers in Rechnung zu stellen.

Im Falle eines selbst verschuldeten Tänzerausfalls bzw. Nichterscheinen zur Show, übernimmt der Tänzer/ die Tänzerin jegliche Regressansprüche, auch gegenüber Dritten und alle dadurch entstehenden Kosten. Unzuverlässige Tänzer/- innen werden aus der Datenbank gelöscht!

 

9. Provisionen müssen innerhalb von 5 Tagen bei uns eingehen. Ebenso die Rechnungen. Leider hat das Zahlungsmoral in den letzten Jahren nachgelassen und wir arbeiten mit einem Inkassobüro. Wir haben auch unsere Büro,- und Werbekosten zu tragen! Nach der ersten Zahlungserinnerung, folgt die Mahnung, danach wird es an Inkasso abgegeben. Bitte versucht es nicht soweit zu treiben, es macht uns auch keinen Spaß L

 

10.  Im Falle einer Stornierung seitens des Kunden, wird dem Tänzer ein Ausfall von 50% der festgelegten Gage bezahlt (nach Zahlungseingang der Stornogebühren des Kunden. Wir versuchen den Ausfall bei dem Kunden anzutreiben!). Wir brauchen vom Tänzer/- in eine Stornorechnung über 50 % der netto Gage mit den Bankdaten und Vermerk: netto gleich brutto, da Schadenersatzleistung.

 

11.  Der Tänzerin/ dem Tänzer stehen nach Kunden AGBs nicht alkoholische Getränke zur Verfügung. Es ist auch ok ein Glas Sekt zu trinken ABER NICHT die ganze Bar leer zu saufen! Kam leider schon vor.... Man kann auch lernen nüchtern zu tanzen und Spaß zu haben!

 

12.  Die Tänzer sind verpflichtet ihre Angaben in ihrem Profil wahrheitsgetreu und immer auf dem aktuellen Stand anzugeben oder ggf. zu aktualisieren (siehe persönlicher Link), d.h. aktuelle persönliche Daten, wie Adresse, Email, Handynummer usw. aber auch die Fotos müssen je nach Aussehen und Alter aktualisiert werden. Falls der Tänzer/ die Tänzerin der Bildernutzung zugestimmt haben, gelten sie für alle unsere Werbemaßnahmen. PSA hat auch weitere Internetseiten, Social Media Kanäle, Webverzeichnisse usw.

 

Sollte die Tänzerin / der Tänzer aus der Agentur gelöscht werden wollen, hört auf zu tanzen, bitten wir um Info per Email mit Link zur Homepage oder Künstlernamen, wir werden binnen 3 Tagen das Profil kostenlos deaktivieren.

 

Die an PSA gesendeten Daten werden in unsere Datenbank aufgenommen und nur zu internen Zwecken verwendet und gespeichert. Nur die Infos die mit dem PSA Logo (siehe Mini-Ikon neben dem Eingabefeld im Bewerbungsformular) versehen sind, erscheinen online, wie Haarfarbe, Kostüme, Künstlernamen usw.


Der/ Die Bewerber/ -in sichert mit der Zusendung seiner/Ihrer Bilder die Übertragung der Nutzungsrechte dieser an PSA/Party Strip Agentur zu. Die zugesendeten Bilder können zur Präsentation zwecks Buchungen in den Online Katalog und für alle Werbemaßnahmen von PSA / uneingeschränkt verwendet werden. Mögliche Regressansprüche, auch über Dritte, und alle dadurch entstehenden Kosten, übernimmt in voller Höhe der Bewerber, falls es zu Urheber-Streitigkeiten kommen sollte.

Bilder, die mit Copyrights, mit der Webadresse des Tänzers oder Fremdagentur o.ä. signiert sind, werden von der Präsentation ausgeschlossen. Eine schlechtere Vermittlung aufgrund unprofessionellen Bildmaterials kann möglich sein.

 

Bei Künstlern, die aus privaten oder beruflichen Gründen keine Fotos online veröffentlicht haben wollen (haben das Häkchen im mittleren Feld reingesetzt), werden die Fotos an die Kunden entweder per Email geschickt oder das Profil wird zur Kundenansicht kurz veröffentlicht. Wir bitten daher darum, immer wieder zu schauen, ob die Deaktivierung wieder erfolgt ist, es kann schon vorkommen, dass es untergeht - danke!

 

13.  Die Stripper/- innen sind verpflichtet zu ihren Auftritten ihre eigene Musik in Form von CD und USB Stick mitzubringen. Gogos tanzen zur der auf der Veranstaltung gespielten Musik.

 

14.   Die Gagen sind für Teil- und Vollstrip sowie für Gogo in den verschiedenen Regionen immer gleich (wir machen keine Unterschiede unter den Tänzern/- innen), die Fahrtkosten berechnen wir mit 0,17 Cent pro Km.

Ausnahmen sind spezielle Anfragen wie Schlangenshow, Feuershow, usw.

 

15. Die Tänzer versteuern die Einkünfte und versichern sich selbst. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden für Sach- und Personenschäden an Dritten und am Kunden selbst zu haften.

 

16. Verstöße gegen die obigen vertraglichen Regelungen, die wir als eine Selbstverständlichkeit ansehen, können zum Ausschluss aus der Agentur oder bei grob fahrlässigem Verhalten zu Schadensersatzforderungen führen.

 

17.  Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

18.  Erfüllungsort ist der Sitz der Party Strip Agentur.

 

19.  Salvatorische Klausel:
Für den Fall, dass eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein sollte, wird vereinbart, dass die übrigen Regelungen nicht in ihrer Wirksamkeit betroffen sind. Die Parteien vereinbaren vielmehr eine dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel entsprechende Regelung zu treffen bzw. die unwirksame Regelung in eine dem Sinn und Zwecke entsprechende wirksame Regelung auszulegen.

Wir wünschen Euch viele gute, einfache und coole Jobs und uns beiden eine gute Zusammenarbeit! PSA steht seit über 10 Jahren für Seriosität, Niveau, Fairness gegenüber den Tänzern, Zuverlässigkeit.

Wir wünschen uns, dass jede/r von Euch dazu beiträgt!

Euer PSA Team

Inh. Festl Ramona



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